...ich aus der Kirche austreten möchte?

Sie haben sich bereits entschlossen oder denken über einen Austritt aus der Gemeinschaft der katholischen Kirche nach?

Sprechen Sie mit uns!

Hat es etwas gegeben, dass Sie zu diesem drastischen Schritt treibt? Oder sind Sie in eine Glaubenskrise geraten, aus der Sie sich nicht befreien können?

Sprechen Sie mit uns!

Die Folgen eines Austritts gehen tiefer, als Sie vielleicht denken: der Ausschluss vom Empfang der Sakramente, die Übernahme eines Patenamtes und eine kirchliche Begräbnisfeier sind nicht mehr möglich.

Sprechen Sie mit uns!

Egal welche Motive Sie für Ihre Überlegungen haben, wir würden uns freuen, wenn Sie diese mit uns teilen. Geben Sie uns in einem Gespräch die Möglichkeit die Gründe zu verstehen oder Ihnen die katholische Gemeinschaft wieder näher zu bringen.

Konsequenzen

  • Sie dürfen die Sakramente der Eucharistie, der Firmung, der Buße und der Krankensalbung – außer in Todesgefahr – nicht mehr empfangen.
  • Sie verlieren das aktive und passive Wahlrecht in der katholischen Kirche; Sie können nicht Mitglied in kirchlichen Gremien und Räten sein.
  • Sie können keine kirchlichen Ämter bekleiden und Funktionen wahrnehmen. Sie dürfen z.B. nicht Tauf- und Firmpate werden.
  • Wenn Sie katholisch heiraten möchten, sind dafür eine besondere Erlaubnis des Bischofs notwendig und Versprechen, den Glauben zu bewahren und an die Kinder weiterzugeben.
  • Es kann Ihnen das kirchliche Begräbnis verweigert werden, wenn Sie vor dem Tod kein Zeichen der Umkehr und der Reue gezeigt haben.

Sollten Sie noch immer diesen Schritt gehen wollen, wenden  Sie sich bitte an das für Sie zuständige Standesamt. Von dort wird die Information an uns weitergeleitet.

Rückkehr in die Kirche

Äußerlich können Sie vor dem Standesamt erklären, dass Sie nicht mehr zur Religionsgemeinschaft gehören wollen und sich mit diesem Schritt außerhalb der sichtbaren kirchlichen Gemeinschaft stellen.

Durch Ihre Taufe haben Sie den Heiligen Geist empfangen und sind Mitglied der Kirche geworden. Wer getauft ist, gehört zur Gemeinschaft mit Christus und zur Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben. So verstanden ist der Kirchenaustritt nicht gleichbedeutend mit der Absage an den christlichen Glauben.

Unsere Kirche steht Ihnen offen, wenn Sie wieder eintreten möchten.

Sprechen Sie mit uns!

HIER finden Sie weitere Informationen.